Von unserem RedakteurHans-Jürgen Wachholz - Stuhr-Brinkum. Opfer eines Unfalls, Auto Totalschaden, Schuldfrage zweifelsfrei geklärt - da sollte der schnellen Schadensregulierung nichts im Wege stehen. Aber die Brinkumerin Ulrike L. hatte da die Rechnung ohne die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gemacht. Die drückt sich seit Ende November 2001. aaaDie immer wieder neuen Vorwände, Rechnungen von zusammen gerade mal 5600 Euro nicht zu begleichen, verblüffen selbst professionelle Schadensabwickler und erinnern an Fälle, die man sonst nur aus Beiträgen spezieller Fernsehmagazine kennt. Allerdings findet Ulrike L. die Show absolut nicht unterhaltsam und hat allen Grund „notamused" zu sein. Schließlich musste sie sich ein neues Auto für die tägliche Fahrt zur Arbeit besorgen - und das Geld dafür konnte sie nicht aus der Küchenschublade nehmen. aaaDoch der Reihe nach: Mit ihrem Lebensgefährten Stefan G. ist Ulrike L. am 22. November 2001 auf dem Weg nach Bremen. Er sitzt am Steuer ihres noch relativ neuen Kleinwagens, als es zum Crash kommt: Ein anderer Autofahrer startet direkt aus einer Parklücke, um in die Gegenrichtung zu fahren. Stefan G. hat keine Chance auszuweichen. Die Unfallbeteiligten werden ins Krankenhaus gebracht; die Polizei sorgt fürs Abschleppen der Wracks. Vom Krankenlager aus gibt Ulrike L. dem Erichshofer Autohaus Cohrs den Auftrag zur Schadensabwicklung. Die DEKRA Bremen begutachtet das Auto, rechnet aus, was eine Reparatur kosten würde. Ergebnis: wirtschaftlicher Totalschaden. aaaDas Wrack wird für den ermittelten Restwert von 3000 Mark verkauft und beim Händler wird ein Ersatzfahrzeug geordert. Ein Restbetrag von knapp 1800 Euro bleibt bis zur Schadensregulierung durch die Gothaer Versicherung offen. Doch das Geld kommt nicht. Im Gegenteil: Die Sachbearbeiter der Niederlassung Hamburg der Versicherung können plötzlich „das DEKRA-Gutachen nicht nachvoll- | ziehen" und wollen im Januar das Wrack neu begutachten lassen. Und als Restwert wären in Hamburg 50 Prozent mehr erzielt worden als im Raum Bremen, machen sie geltend. Ist eine Frage beantwortet, kommt postwendend die nächste. Damit sich die Frist zur Klageerhebung durch den eingeschalteten Anwalt verlängert, wird ein Abschlag von 300 Euro überwiesen. aaaZum Ärger mit der Versicherung kommt für Ulrike L. nun auch noch Druck Dritter. Das Autohaus Cohrs will nicht länger auf den Restbetrag fürs Ersatzfahrzeug warten. „Schade, dass es wir bei der Abwicklung mit der Gothaer zu tun haben. Alle anderen Versicherungen hätten längst gezahlt," schreibt die Inhaberin und stellt heraus, dass es für sie das erste Mal ist, dass ein DEKRA-Gutachten angezweifelt wird. Bedauerliches Versehen? aaaNachdem Lebensgefährte Stefan G. unserer Redaktion den Fall vorgetragen hat, versuchen wir, in Hamburg eine Stellungnahme zu erhalten - ohne Erfolg. Bei der Zentrale der Gothaer Versicherungsgesellschaft in Köln löst unser Anruf aber Betriebsamkeit aus. Nur drei Stunden dauert es, dann kommt der Rückruf: Alles ein bedauerliches Versehen. Zu der „unerfreulichen und ungewöhnlichen Regulierungsverzögerung" sei es nur gekommen, weil die Unterlagen nicht vollständig gewesen seien. Inzwischen sei der Fall abgeschlossen und: „Die Regulierung erfolgt umgehend". aaaUlrike L kann nun nur hoffen, dass dies keine neue Finte der Gothaer ist. Anwalt Dr. Jens Hornauer aus Weyhe, den sie und ihr Lebensgefährte eingeschaltet haben, ist da skeptisch: „Ich glaube es erst, wenn das Geld eingegangen ist." Wie's weitergeht? Wir bleiben dran. Der Anwalt und seine Klienten wollen uns informieren. aaaAuf entsprechende Frage bestätigt Hornauer, dass es noch einen Weg gibt, der allerdings die Zeit bis zur Schadensregulierung kaum kürzer machen würde: den Schadensverursacher direkt heranzuziehen und ihm die Auseinandersetzung mit seiner Versicherung zu überlassen. Der dürfte sich dann sicherlich überlegen, ob er beim richtigen Versicherer sei. |