Sind Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, haben Sie die Möglichkeit auf Kosten der Gegenseite einen Anwalt zu beauftragen. Aufgrund der komplizierten Schadenersatzregelungen empfiehlt sich dies im übrigen dringend. Sollte gegen Sie in diesem Zusammenhang auch durch die Polizei ermittelt werden, werden wir auch diesem Verfahren, insbesondere aufgrund einer möglichen Bedeutung für den Schadenersatz, unsere besondere Aufmerksamkeit widmen.
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Dr. Genthe & Dr. Hornauer, Susanne Hornauer
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