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10 August 2005 | | | | Vater verklagt Kreisbehörde Jörg-Peter Knoff aus Dreye fordert Sitzplätze für alle Kinder im Schul-Busverkehr |  Nach Leas Bus-Unfall kämpft ihr Vater Jörg-Peter Knoff vor Gericht für mehr Sicherheit: Sitzplätze für alle Kinder | | | Von unserem Redakteur Justus Randt Weyhe. Wenn Jörg-Peter Knoff aus Dreye mit seinem Bus-Prozess durchkommt, dürfte längst nicht nur für den Landkreis Diepholz der Zug abgefahren sein: Nachdem seine neunjährige Tochter Lea auf dem Schulweg im Bus verletzt wurde, weil der Fahrer heftig abbremsen musste, hat Knoff die Behörde wegen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht verklagt. „Das wird bundesweit zum Präzedenzfall“, vermutet Knoff. Wochen vor dem 7. Dezember, an dem sich der Unfall ereignete, hatte der Schulelternrat der Grundschule Sudweyhedie Beförderungsbedingungen der Kinder mit Viehtransporten verglichen und gefordert, dass Sitzplätze für alle vorhanden sein müssten. Dann passierte Leas Unfall: Bei der Bremsung konnte sie sich auf ihrem Stehplatz nicht festhalten und stieß sich das Gesicht. Wochenlang hatten 8 Zähne gewackelt, inzwischen sei zum Glück alles wieder fest. Noch vor Weihnachten forderte Leas Vater mit Hilfe seines Leester Anwalts 2000 Euro Schmerzensgeld vom Landkreis als Träger der Schulbeförderung. Die Zahlung wurde abgelehnt - was bewirkte, dass es zum Gerichtstermin kam. Mitte Juni schilderte Knoff und sein Rechtsvertreter vor dem Landgericht Verden, dass sie keinesfalls gewillt seien, Missstände weiter hinzunehmen: Nur weil die zum Schülerverkehr eingesetzten Busse als normale Linien des öffentlichen Personennahverkehrs deklariert seien (ein „gesetzliches Schlupfloch“) dürfte der beklagte Kreis nicht aus der Verantwortung entlassen werden, „für eine möglichst gefahrlose Beförderung der Schulkinder zu sorgen“. Wie berichtet, hatte der Landkreis stets die Position vertreten, dass die Stehplatz-Praxis „weder Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz noch gegen die Straßenverkehrsordnung„ darstelle. Kurz nach dem Unfall im Dezember hatte Ludger Dierken vom Fachdienst Bildung und Service auf Nachfrage unserer Zeitung mitgeteilt, dass das Angebot von Sitzplätzen für alle Kinder im gesamten Kreisgebiet „mindestens ein Drittel mehr Buskapazität erfordern“ würde, täglich rund 40 zusätzliche Fahrten mehr. Was Kosten verursache, die politisch nicht gewollt seien. Jörg-Peter Knoff will am Ball bleiben, am 17. August ist der nächste Gerichtstermin. Schließlich muß Lea noch ein Jahr lang mit dem Bus von Dreye zur Sudweyer Schule fahren. Anschließend, wenn sie die KGS Leeste besucht, dauert die Reise noch länger. Und wird gefährlicher: Knoffs Anwalt hat dem Gericht eine Statistik des Gemeindeunfall-versicherungsverbandes (GUV) vorgelegt, die dokumentiert, dass die bei weitem meisten Schulbus-Unfälle während des Aufenthaltes im Fahrzeug geschehen. Das hat in Sudweyhe zuletzt ein Busfahrer schmerzlich erlebt, der im Juni ein Sicherheitstraining mit den Kindern absolvierte: Als sein Kollege bremste, stürzte der Betreuer, der Notarzt musste helfen. | | | |  18 August 2005 | | | | Es drohen Millionenkosten Vater fordert nach Unfall für seine Tochter gerichtlich Sitzplatz im Schulbus und Schmerzensgeld ein | Weyhe (yk) • Am Mittwoch, 7. September, wird Jörg-Peter Knoff aus Dreye wissen, ob seine Klage gegen die Praxis des bestehenden Schülertrans-ports des Landkreises Diepholz Erfolg gehabt hat oder nicht. An diesem Tag wird das Urteil verkündet.  Lea Knoff mit ihrem Vater Jörg-Peter. Sie warten ge-spannt auf den 7.September Das hätte, sollte der Klage zugestimmt werden, unter Umständen weitreichende Wirkung. Knoff fordert vom Landkreis, für jeden Schüler, der in einem der vom Kreis eingesetzten Schulbusse transportiert wird, auch einen Sitzplatz sicherzustellen. Gestern wurde die Klage vor dem Landgericht Verden bei einem zweiten Termin verhandelt. | Grund für die Klage: Ein Unfall von Knoffs neunjähriger Tochter Lea am 7. Dezember 2004 in einem Schulbus. Damals musste der Busfahrer eine Vollbremsung einlegen. Lea, die keinen Sitzplatz hatte, stürzte so unglück-lich, dass sich durch den Aufschlag acht Zähne lockerten, die aber dank zahnärztlicher Kunst wie-der festsitzen. Nun forderte Vater Jörg-Peter 2000 Euro Schmer-zensgeld für seine Tochter. Diese Forderungen wies der Landkreis Diepholz bereits zurück. Knoffs Rechtsbeistand, Dr. Jens Hornauer, zum gestrigen Termin: „Das war kurz und schmerzlos. Der Richter machte allerdings sehr deutlich, dass er die möglichen Kosten für sehr wichtig halte. Er betonte die Verhältnismäßigkeit der Mittel.“ Es sei aber immer noch alles offen. Das Problem liegt für Hornauer daran, „dass es zwar bundesweit allgemei-ne Statistiken über Schülerbusunfälle gibt, aber keine Detailstatistik weist etwa den Landkreis Diepholz aus.“ Nach Hornauer liege das auch daran, „dass Eltern Unfälle ihrer Kinder auf Schulbusfahrten nicht melden, |  Fallen die Stehplätze in den Schulbussen weg, so müsste der Landkreis deutlich mehr Busse einsetzen weder der Schule noch den Elternräten.“ Eine weitere Schwierigkeit sieht Hornauer daran, „dass es bei uns keine speziellen Schulbusse gibt. Für den Schülertransport werden Linienbusse eingesetzt, die nimmt der TÜV nur nach den Regeln des allgemeinen Linienverkehrs ab.“ Und da seien Stehplätze vorgesehen. Wie viele Busse mehr eingesetzt werden müssten, sollte Knoffs Klage statt-gegeben werden, vermochte Reiner Blicks vom Zweck-verband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen gestern auf Anfrage nicht zu sagen: „Da nüsste man in die Tiefe gehen.“ | Ludger Dierken vom Landkreis, Sachbearbeiter im Bereich Umwelt und Verkehr und hier für den Öffentlichen Personennahverkehr zuständig: „Wir gehen davon aus, dass die Klage vom Richter abgewiesen wird. Deshalb ist es derzeit auch nicht relevant, über eine Änderung der bestehenden Regelung nachzudenken.“ Allerdings, so räumte Dierken ein, könnte auch der gegenteilige Fall eintreten. „Das hätte dann erhebliche Auswirkungen für den Landkreis.“ Der Sachbearbeiter schätzt grob, dass die Zahl der bislang eingesetzten rund 130 Busse um 20 bis 40 Prozent erhöht werden müsste, „das geht dann finanziell in den Millionenbereich.“ Sollte der Verdener Richter zugunsten von Jörg-Peter Knoff entscheiden, „dann wird der Landkreis in die Berufung gehen.“ Kläger Knoff zeigt sich dagegen enttäuscht darüber, „dass beim zwei-ten Termin nur noch auf die Verhältnismäßigkeit im Be-zug auf die Kosten und nicht das Risiko für die Schüler“ eingegangen wurde. | |
| | | |  8 September 2005 | | | | Sitzplatz im Schulbus bleibt Glücksache Landgericht Verden verneint Rechtsanspruch / Klage gegen Landkreis Diepholz abgewiesen | Von unserer Mitarbeiterin Angelika Siepmann Weyhe / Verden. Im Schulbus haben Kinder keinen Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz. Diese Entscheidung hat das Landgericht Verden gestern verkündet. Der Mann, der die Klage namens seiner neunjährigen Tochter gegen den Landkreis Diepholz angestrengt hatte, will sich mit diesem Urteil allerdings nicht abfinden. Er strebe an, in Berufung zu gehen, sagte Jörg-Peter Knoff nach Verkündigung des Urteil der 7. Zivilkammer im Gespräch mit unserer Redaktion. Rechtsanwalt Dr. Jens Jornauer (Leeste) bestätigte dies. Man wolle zwar die schriftliche, ausführliche Urteilserläuterung abwarten, so Hornauer, eine Anfechtung des Landgerichtsurteils werde aber auf jeden Fall erwogen. Die bisher bekannte Begründung des Einzelrichters Dieter Goldbach sei nicht nur sehr knapp ausgefallen, sondern biete auch diverse „Angriffspunkte für eine Berufung“. In dem Zivilprozess, der bundesweit Schlagzeilen machte, hat das Gericht entschieden, dass Kinder in einem Schulbus keinen Sitzplatzanspruch haben und auch stehend befördert werden können. Es wies damit unter anderem die Klage der neunjährigen Grundschülerin Lea auf 2000 Euro Schmerzensgeld ab. Das Mädchen war im Dezember vergangenen Jahres bei einer Vollbremsung ihres Schulbusses gestürzt und hatte sich Prellungen sowie Verletzungen am Mund und an den Zähnen zugezogen. Gerichtlich vertreten wurde sie durch ihre Eltern. Sie sind der Auffassung, der Landkreis Diepholz habe als Träger der Schulbeförderung sicherzustellen, dass diese für alle Schulkinder gefahrlos gewährleistet sei. Mindestens jedem Grundschüler sei in den Bussen ein Sitzplatz zu garantieren. |
| |  8 September 2005 | | | | Klage gegen Kreis abgewiesen Forderung nach Sitzplatz für alle im Schulbus "wirtschaftlich nicht zumutbar" | Dreye (yk) Abgelehnt wurde gestern Vormittag beim Landgericht Verden die Klage des Dreyers Jörg-Peter Knoff gegen den Landkreis Diepholz. Er hatte geklagt, nachdem seine Tochter Lea (9) am 7. Dezember 2004, in ihrem Schulbus stehend bei einer Vollbremsung gestürzt war und sich verletzte (wir berichteten). Einzelrichter Dieter Goldbach wies auch die Forderung nach einem Schmerzensgeld für Lea in Höhe von 2000 Euro zurück. Jörg-Peter Knoff zu seiner Klage: „Ich vertrete die Auffassung, dass der Landkreis als Träger der Schulbeförderung sicherzustellen hat, dass sie für alle Schulkinder gefahrlos verläuft. Dies ist nach meiner Ansicht nach aber dann nicht der Fall, wenn die Kinder stehend befördert werden.“ | Lea Knoff mit ihrem Vater | Dazu Richter Goldbach: „Die Klage wurde abgewiesen, weil ein Anspruch auf Sitzplatzgarantie durch den Beklagten nicht zu gewährleisten ist.“ Die vom Landkreis Diepholz organisierte Schülerbeförderung über Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs sei mit der entsprechenden Satzung als Grundlage zulässig. Der Verdener Richter betont in seiner vorläufigen Urteilsbegründung, ein Anspruch auf gesonderte Schulbusse mit Sitzplätzen für jeden Schüler beziehungsweise Grundschüler wie im Falle von Lea bestehe nicht. Der Landkreis habe lediglich sicherzustellen, dass der jeweils eingesetzte Schulbus die für die Anzahl der zu befördernden Schüler notwendige Betriebserlaubnis für den öffentlichen Personennahverkehr besitze. Dies sei der Fall gewesen. Der eingestzte Schülerbus sei mit einer Kapazität von 45 Sitz- und 46 Stehplätzen amtlich zugelassen. Goldbach: „Unter Ausnutzung der vorhandenen Stehplätze hatte jeder der 60 bis 63 zu befördernden Schüler einen Platz erhalten.“ Als der Unfall am 7. Dezember 2004 geschah, hatte Lea zusammen mit etwa 35 anderen Schülern im Gang des Busses gestanden. Darüber hinaus vertritt das Gericht die Auffassung, dass eine Sitzplatzgarantie nur mit unverhältnismäßig hohem Personalaufwand sichergestellt werden könne, was wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Es sei deshalb unverhältnismäßig, wenn der Landkreis dafür sorgen müsse, dass jeder Schüler einen Sitzlpatz erhalte. Gerade über diesen Satz zeigte Jörg-Peter Knoff Enttäuschung: „Das Gericht hat Wirtschaftlickeit über Sicherheit gestellt. Das ist unverständlich. Deswegen aber könnte eine Berufung erleichtert werden.“ Jetzt müsse erstmal die detaillierte Urteilsbegründung abgewartet werden. „Dann werde ich mit meinem Mandanten beraten“, erklärte auf Anfrage der Leester Rechtsanwalt Dr. Jens Hornauer, der Knoff vertritt. | |
| |  22 November 2005 | | | | Dreyer Schulbusunfall in Berufung vor Oberlandesgericht Leas Vater Jörg-Peter Knoff mit Urteil der ersten Instanz nocht zufrieden / „Jetzt einfach nur abwarten“ |  Problem Schulbusbeförderung: Jörg-Peter Knoff geht in die Berufung Dreye (yk) Jörg-Peter Knoff aus Dreye geht in die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle. Es geht um einen Unfall, den Tochter Lea (9) am 7. Dezember 2004 während einer Schulbusfahrt erlitten hatte. Bei Vollbremsung ihres Busses stolperte Lea, die keinen Sitzplatz hatte, und schlug mit dem Oberkiefer so unglücklich auf eine Halterung auf, dass sich einige Zähne lockerten. Vor dem Landgericht Verden klagte Knoff: Anspruch auf Sitzplätze beim Schülertransport für jedes gefahrene Kind. Diese Forderung samt Schmerzensgeld für Lea lehnte der Verdener Einzelrichter am 7. September ab. | Begründung: Finanziell sei es dem Landkreis Diepholz nicht zuzumuten, für jedes Kind innerhalb der Schulbeförderung einen Sitzplatz im transportierenden Bus zu schaffen. Im übrige könne dafür auch keine Garantie gegeben werden. Knoffs Rechtsbeistand, Dr. Jens Hornauer aus Leeste: „Wirtschaftliche Belange wurden über Sicherheitsinteressen gestellt.“ Dabei wollte es der Kläger Knoff nicht belassen: „Mit der Tatsache, dass Celle eine Berufung zugelassen hat, sind wir einen großen Schritt weiter in der Angelegenheit“. So sieht es auch Rechtsanwalt Dr. Jens Hornauer, und fügt hinzu: „Die Tatsache, dass sich im kommenden Jahr in Celle eine dreiköpfige Spruchkammer mit dem Fall befasst, zeigt, welche Bedeutung man ihm zumisst.“ Entsprechend hatte Dr. Hornauer in seiner Eingabe auf Berufung auch argumentiert: „Celle ist nämlich keine Tatsacheninstanz, sondern prüft ausschließlich, ob inder ersten Instanz Rechts- oder Verfahrensfehler gemacht wurden. Entsprechend wurde der Antrag auf Berufung auch formuliert und in Celle jetzt akzeptiert. Das ist erfreulich und bringt uns schon mal weiter.“ Die Celler Kammer werde jetzt das Verfahren der ersten Instanz prüfen, erläuterte Hornauer, und ihr Augenmerk auf das Verfahren selbst richten, „deshalb wird sich bis zum Termin der Celler Urteilverkündung juristisch nicht mehr viel tun. Mein Mandant und ich müssen somit jetzt einfach nur abwarten.“ | |
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