Wenn Sie als Beschuldigter in ein Straf- oder Bußgeldverfahren geraten, ist es unsere Aufgabe, ein solches Verfahren möglichst diskret zu beenden. Wir nehmen zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und besprechen den Inhalt mit Ihnen. Erst anschließend geben wir eine Stellungnahme gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ab. Ohne vorherige Rücksprache mit uns sollten Sie sich daher nicht zur Sache äußern.
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Dr. Genthe & Dr. Hornauer, Susanne Hornauer
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