Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Insoweit ist in der Regel der Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit entscheidend. Gerne berechnen wir die bei Ihnen anfallenden individuellen Gebühren.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erfolgt die Abrechnung unserer Kosten und Gebühren direkt mit der Versicherung. Hierbei arbeiten wir mit allen Versicherungsgesellschaften zusammen.
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Dr. Genthe & Dr. Hornauer, Susanne Hornauer
|
info@genthe-hornauer.de