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In allen Bereichen des Scheidungsverfahrens, wie z.B. dem Zugewinnausgleich, der Hausrataufteilung und dem Versorgungsausgleich werden wir Ihre Interessen ebenso vertreten, wie in Fragen des Unterhalts-, des Umgangs- und des Sorgerechts sowie im Wohnungszuweisungsverfahren. Des weiteren erstellen wir für Sie auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasste Eheverträge und Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Zur Vermeidung teurer und langwieriger Gerichtsverfahren erarbeiten wir für SieTrennungs- und Scheidungsfolgenverträge. Zu unseren familienrechtlichen Tätigkeiten gehören insbesondere folgende Bereiche:
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