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| | |  Donnerstag, 14 April 2001 | | | | Hat sich ein Z3 selbst entzündet? Anwalt Dr. Genthe verklagt BMW auf Schadenersatz /Gutachten: Kabelbrand verursachte Großfeuer | | WEYHE / MÜNCHEN (Eig.Ber.) Kann sich ein Z3, ein Sportwagen von BMW, selbst entzünden? „Ja, das ist mög-lich", meint Dr. Marco Genthe. Der Anwalt wirft den Bayrischen Motorenwerken vor, dass die Selbstentzündung ihres Z3 für ein Großfeuer in Weyhe-Lahausen (Kreis Diepholz) verantwortlich' ist und klagt vor dem Landgericht München auf Schadensersatz gegen den Hersteller. Die Folge: Das Verdeck habe die Isolierung der Kabel abgescheuert, bis ein unkontrollierter Stromfluss die weitere Isolierung der Kupferlitze weggeschmolzen habe. Dann sei das Kabel noch heißer geworden, bis es schließlich das Stoffverdeck entzündet habe. Das Auto und der Carport fingen Feuer. Wenn der Z3, ein Prestige-Produkt aus dem Hause BMW, nun tatsäch-lich für,diesen Brand in Lahausen verantwortlich ist, dann greift die a |  Von dem Großfeuer, das vor einem Jahr in Weyhe-Lahausen wütete, ist nichts mehr zu sehen. Anwalt Dr. Marco Genthe (r.) bespricht mit seinen Mandanten Manfred und Gabriele Frank die weiteren juristischen Schritte gegen BMW. Foto: Trau
| „Produkthaftung", und BMW muss den Schaden ersetzen, der nicht schon durch die Versicherung der Familie Frank abgedeckt ist. Das soll das Landgericht München klären. Mit einer Entscheidung rechnet Dr. Genthe im Mai.Zum laufenden Verfahren will BMW keine Stellungnahme abgeben. Pressesprecher Friedbert Holz erklärte lediglich: „Das ist ein Einzelfall. Das hat es bislang nicht gegeben. Wir warten den Ausgang des Gerichtsverfahrens ab und werdengegebenenfalls über Konsequenzen nachdenken." aaaDr. Alexander Sporner vomInstitut für Fahrzeugsicherheit, eine dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft angeschlossene Einrichtung, kennt seltene Fälle, in denen sich ein Fahrzeug selbst entzündet hat. Er berichtet beispielsweise von einem Z 3, dessen Schubstange im November 2000 bei 210 km/h auf der Autobahn gerissen ist. Ausgelaufenes Öl habe sich entzündet, und der Wagen setzte sich in Brand. Fahrer und Beifahrer konnten sich retten.aDas Münchner Institut für Fahrzeugsicherheit beobachet diese und andere Fälle und ruft Versicherungen und Geschädigte auf, solche Brandfälle zu melden, damit Autohersteller eventuelle Mängel abstellen. |
| |  Donnerstag, 27 April 2001 | | | | Familie Frank contra Großkonzern? Gerichtstermin im Streit mit BMW am 15. Mai in München / Auch Fernsehen am Fall interessiert | WEYHE (yk) Am 15. Mai ist vor dem Landgericht München der erste Termin im Streitfall um den ausgebrannten Weyher BWM Z 3. Wie berichtet, war in der Nacht des 3. März vergangenen Jahres im Schlehenkamp 2 ein BMW Z 3-Cabrio in einen" Carport in Brand geraten. Dabei entstand ein Gesamtschaden von rund 600.000 Mark. Für etwa 175.000 Mark wurde das Haus der Familie Manfred und Gabriele Frank in Mitleidenschaft gezogen. Zwischen ihrem Haus und dem der BMW-Besitzer befand sich der Carport. Nach Auskunft von Manfred Frank deckten seine Versicherungen nur etwa 125000 Mark ab, deshalb nahm sich die Familie einen Rechtsanwalt. Dr. Marco Genthe nahm sich der Sache an. Grundlage der Klage gegen BMW ist das Gutachten von Wolfgang Lang, Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Hessen. Der hatte erklärt, dass das elektrisch betriebene Cabriodach des Wagens an einem Kabelbaum gescheuert habe, die Isolierung sei dadurch abgerieben worden, Kriechströme hätten das freigelegte Kabel dann erhitzt und letztlich das Verdeck entzündet. |  Ortstermin für das Fernsehen. Links: Das Ehepaar Manfred und Gabriele Frank. Dr. Marco Genthe (M.) Foto: Blasczyk
| BMW hat bislang keine Stellungnahme zu der Klage abgegeben, aber mittlerweile interessiert sich auch das TV-Regionalmagazin „Buten und Binnen" von Radio Bremen für den Fall. Ein Team besuchte die Familie Frank und ließ sich den Sachverhalt erklären. In diesem Zusammenhang bedauerte Dr. Marco Genthe, dass die Staatsanwaltschaft Verden vier Monate benötigt habe, die Akte nach München weiterzuleiten. Genthe: „Ich erwarte am 15. Mai in München noch keine Entscheidung, aber alle anderen, besonders die Versicherungen, warten jetzt ab." Das Gutachten werde eine große, wenn nicht die entscheidende Rolle spielen, meinte Dr. Genthe: „Ich rechne mit einer juristischen Schlacht." Er werde jedenfalls einen zweiten Z3-Brand mit einbringen. Bei etwa 200 Kilometern auf der Autohahn war im November des Vorjahres bei einem Z3 die Schubstange gebrochen, ausgelaufenes Öl setzte den Wagen in Brand. Fahrer und Beifahrer konnten sich retten. Dr. Centhe: „Uns geht es auch um die Restsumme der Versicherungsentschädigung für meine Mandanten." Man verschanze sich hinter Unterversicherungen, was seiner Ansicht nach nicht der Fall sei. Weiter erklärte Centhe dem TV-Team, dass am ehemaligen Brandort und in der Wohnung der Familie Frank drehte, er rechne nicht damit, dass es während des Verfahrens einen Ortstermin in Weyhe geben werde. |
| |  Donnerstag, 18 April 2002 | | | | Entzündete sich der BMW von selbst? |  | Weyhe Eine Weyher Familie klagt immer noch gegen den BMW-Konzern. Jetzt liegt ein zweites Gutachten vor, mit dem sich Anwalt Dr. Marco Genthe jedoch nicht zufrieden geben will. Fortsetzung: folgender Artikel | | „Das zweite Gutachten sagt absolut gar nichts aus" Weyher Familie klagt gegen BMW-Konzern / Anwalt Dr. Marco Genthe scheut die nächsthöhere Instanz nicht | | WEYHE (yk) Seit zwei Jahren kämpft David gegen Goliath: Der Weyher Rechtsanwalt Dr. Marco Genthe klagt im Auftrag der Familie Frank gegen den BMW-Konzern. 3. März 2000, 2.55 Uhr: Zwischen den Häusern Schlehenkamp 2 und 2a geht in einem Carport ein dort geparkter BMW Z 3 Sportwagen in Flammen auf. Durch den Brand entsteht am Haus der Familie Frank ein Schaden von rund 600000 Mark, den die Versicherung der Franks nicht in voller Höhe deckt. Da die Brandursache der Sportwagen ist, klagen die Franks beim Landgericht München gegen den Hersteller, denn die Polizei schließt Brandstiftung aus. Im April 2001 erhält Genthe das von der Hausversicherung angeforderte Gutachten, erstellt vom „Papst" - so der Anwalt - der deutschen Kraftfahrzeug-sachverständigen in Brandfällen, einem Mitarbeiter des hessischen Landeskriminalamtes. | Der schließt eine Selbstent- zündung durch einenDefekt am „Kabel 30" des Cabrios nicht aus. Genthe: „Nach diesem Gutachten können wir annehmen, dass eine Metallkante des Verdecks an diesem Kabel scheuerte. Und auch in einem abgestellten Fahrzeug gibt es noch Ströme, die infolge eines defekten Kabels eine Selbstentzündung hervorrufen." Der Rechtsanwalt weiter: „Wir könnten unsere Argumente noch besser unterfüttern, wenn sich Z3-Cabrio-Fahrer melden würden, die Probleme mit der Elektrik im im hinteren Fahrzeugbereich hatten oder haben.Denn es (Genthe zweifelt Objektivität an) hat Fehler an Z3-Fahrzeugen in der Elektrik gegeben, die BMW zurückweist". Dr. Genthe reichte das erste Gutachten beim Landgericht München zusammen mit der Klage gegen BMW ein. Das Gericht aber wies den zwölfseitigen, bebilderten | Schriftsatz als „Privatgutachten" zurück und forderte ein zweites Gutachten, das ein vom Gericht bestellter Gutachter anfer-tigen soll. Diese Gutachten, fünf Seiten lang, liegt jetzt vor. Doch Genthe ist damit nicht zufrieden: „Ich bezweifle die Objektivität des Gutachtens, das mit Unterstützung von BMW erstellt wurde." Die Firma habe nicht nur Räumlichkeiten, sondern auch Vergleichfahrzeuge zur Verfügung gestellt. „Dabei steht das Originalfahrzeug noch immer bei einer Stuhrer Firma", betont der Jurist, und „der vom Gericht bestellte Gutachter erwähnt zwar eine Verschmelzung, wie sie bei Kurzschlüssen in defekten Kabeln vorkommen, geht aber nicht darauf ein. Merkwürdig. Dagegen hat der hessische Gutachter klar eine Kurzschlussspur mit Verschmelzung als Brandursache gefunden."Rechtsanwalt Christian | Pecher, der in München denBMW-Konzern vertritt: „Für uns ist dieses Gutachten eindeutig. Mehr wollen wir im gegenwärtigen Stadium der Klage nicht sagen." Für Dr. Marco Genthe dagegen „sagt das Gutachten absolut gar nicht aus". Für ihn steht dieses neue Gutachten auf schwachen Füßen. „Wenn nötig, werden wir die nächsthöhere Instanz anrufen", zeigt sich der Anwalt zu allem entschlossen. |
| |  Donnerstag, 19 Julil 2002 | | | | Der Kampf geht in die nächste Runde Neuer Zündstoff für brennenden BMW-Prozess | WEYHE/MÜNCHEN (sie) Wacker kämpft David seit über einem Jahr gegen den automobilen Goliath. In letzter Sekunde hat er einen Etappensieg errungen: Im Streit um den BMW Z3, der sich in Weyhe von selbst entzündet haben soll (wir berichteten), wird der Weyher Anwalt Dr. Marco Genthe den Richtern am Landgericht München neuen Zündstoff vorlegen. aaaDie für heute angesetzte mündliche Verhandlung, die wohl einen negativen Ausgang für seinen Lahauser Mandanten bedeutet hätte, hat Dr. Genthe erfolgreich mit seinen Argumenten abwehren können. aaaZur Erinnerung: Die Selbstzündung eines Z3 soll ein Großfeuer in Lahausen im März 2000 verursacht | haben. Dafür spricht ein umfangreiches Gutachten, das Wolfgang Lang,l. Kriminalhauptkommissar des Landes-kriminalamtes Hessen, erstellt hatte. Er zeigte darin auf, dass das Verdeck ein Kabel durch das Auf- und Zuklappen gequetscht hatte, in deren Folge ein Kurzschluss den Stoff entzündete. aaaDr. Genthe blättert in einem von zwei prall gefüllten Aktenordnern. Das Gutachten dieses bundesweit anerkannten Sachverständi-gen lehnte BMW ab und forderte ein erneutes Gutachten. Die ehemalige Vorsitzende Richterin kam diesem Antrag nach und bestimmte einen Kfz-Sachverständigen aus Hannover, der allerdings mit Bränden wenig Erfahrung hatte. Dieser besichtigte lediglich das Fahrzeug, das noch in Brinkum | untergestellt ist. Genthes Kritik: „Er verglich anschließend Modelle, die ihm BMW in München zur Verfügung gestellt hatte und kam zu einem für BMW günstigen Ergebnis. Mit dem Brandwagen beschäftigte er sich kaum." Das rügte ebenfalls der neue Vorsitzende Richter am Montag und beschloss, ein weiteres Gutachten zu bestellen: Ein neuer Gutachter - empfohlen vom Weyher Polizeikommissariat - soll „das Brandfahrzeug selbst gründlich untersuchen und eine Stellungnahme zur Brandursache abgeben und soll sich im Anschluss mit den Erkenntnissen der Gutachter auseinandersetzen."In den kommenden Tagen wird Dr. Marco Genthe außerdem Fotos eines Kriminalber-kommissars aus Hessen dem Münchner Landgericht vorlegen, die augenscheinlich sehr deutlich zeigen, dass ein weiterer BMW einen gequetschten Kabelbaum aufweist. „BMW hat immer wieder bestritten, dass so etwas möglich ist." Ob der abgebrannte Weyher BMW einen Konstruktionsfehler oder einen einmaligen Fehler aufwies - juristisch spielt das keine Rolle. Dr Genthe: „Nach dem Produkt-haftungsgesetz muss der Automobil- hersteller BMW die Schäden am Lahauser Haus bezahlen.“ | Etappensieg für Dr. Marco Genthe. Der Jurist kämpft als David gegen den Automobil-Goliath BMW. Foto: Schritt |  Diesen ausgebrannten BMW Z3 soll ein neuer, gerichtlich bestellter Gutachter gründlichst überprüfen. Foto: Trau
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| |  Donnerstag, 19. Oktober 2002 | | | | BMW: Zündstoff für's Gericht Mysteriöser Fahrzeugbrand mit Folgen / Gutachter: Scheuerndes Kabelverursacht Z3-Selbstbenzündung | VonSigi Schritt WEYHE/MÜNCHEN Ein BMW Z3 aus Weyhe (Kreis Diepholz) hat sich von selbst entzündet Das ist das Ergebnis des neuesten Gutachtens eines Brandsachverständigen, das seit gestern vorliegt Auftraggeber: das Landgericht "München I". Damit bekommt der Prozess um eine erhebliche Schadensersatzforderung von Dr. Marco Genthe, der Familie Frank gegen BMW vertritt, neuen Zündstoff - mit möglichen Konsequenzen für Z3-Besitzer. Anwalt Dr. Genthe: "Wahrscheinlich sind weltweit weitere Z3-Fahrzeuge betroffen, die von selbst Feuer fangen könnten. BMW-Fahrer sollten also nicht über diese Geschichte schmunzeln, sondern um die Sicherheit ihrer Autos besorgt sein." aaaRückblende: Im März 2000 hatten Flammen aus einem Z3 zwei Wohnhäuser in Weyhe in Brand gesetzt. Die Kriminalpolizei schloss asowohl Manipulationen am BMW-Cabrio als auch am | Gerichtssachverständiger: Ein Kurzschluss entzündete diesen BMW Z3 Archiv: Trau | der Batterieleitung" im Verdeckkasten vorgefunden, "da die Leitung auf dem scharfkantigen Verstärkungsblech festgeschmolzen war." Die entscheidende Passage des Gutachtens im Wortlaut: "Die Batterieleitung konnte in diesem Beieich eine willkürliche Lage zwischen zwei geführten Punkten annehmen, da sie weder durch eine Vertiefung im Blech oder durch einen Kabelkanal gegen Vibrationen des Verdeckgestells im Fahrbetrieb geschützt wurde." aaaSein zwingender Schluss: „Das Feuer musste auf einen Fehler in der Verlegung der Batterieleitung zurückgeführt werden." Weitere Möglichkeiten schloss der Gutachter aus. Auf Nachfrage schwiegen gestern BMW-Anwälte und Konzern-Pressesprecher Wieland Bruch ob der neuen Erkenntnisse. | Carport aus und vermuteteaeinen gefährlichen Defekt im Fahrzeug. Sowohl die Besitzer des Z3 als auch die Eigentümer der Häuser klagen seit dieser Zeit gegen den Münchner Automobilkonzern. aaaEin Sachverständiger des Landeskriminalamtes Hessen belegte in einer akribischen Untersuchung 2001, dass der Kurzschluss eines nicht sachgerecht verlegten Kabels im Verdeck des BMW-Cabrios die Brandursache war.aEin zweiter Gutachter, ein nicht auf Brände spezialisierter aa | Kfz-Sachverständiger, habe lediglich "den ausgebrannten BMW besichtigt", lautetete der Vorwurf von Dr. Genthe. Der Kfz-Sachverständige untersuchte ein Vergleichsfahrzeug – allerdings in der Konzernzentrale in München. Mit diesem Gutachten gab sich weder der Anwalt der Familie Frank noch das Landgericht zufrieden. Und beauftragte einen weiteren Sachverständigen.Bei der Untersuchung des elektrischen Bordnetzes habe er "markante Kurzschlussspuren an |
| |  Mittwoch, 23. Oktober 2002 | | | | Feuer und Flamme Gutachten: Kurzschlussbrand bei BMW-Cabrio | VON SIGI SCHRITTWeyhe - Ein BMW Z3 aus Weyhe (Kreis Diepholz) hat sich selbst entzündet - das ist das lapidare Ergebnis des Gutachtens eines Brandsachverständigen. Sein Auftraggeber: das Landgericht München I. aaaDamit bekommt der Schadenersatz-prozess der Familie Frank gegen BMW neuen Zündstoff. „Wahrscheinlich sind weltweit weitere Z3-Fahrzeuge betroffen, die von selbst Feuer fangen könnten", meint ihr Anwalt Marco Genthe. aaaFahrer des Cabrios, das durch seinen Einsatz in einem James-Bond-Film berühmt wurde, sollten sich langsam um die Sicherheit ihrer Autos Sorgen machen. Denn schon im März 2000 hatten Flammen aus einem Z3 zwei Wohnhäuser in Weyhe in Brand gesetzt. Die Polizei schloss damals Manipulationen an dem BMW aus und vermutete einen Defekt am Fahrzeug. aaaSowohl die Besitzer des Z3 als auch die Hauseigentümer klagen seitdem gegen den Münchner Automobilkonzem. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes, Hessen belegte im Jahr 2001 in einer Untersuchung, daß der Kurzschluss eines nicht sachgerecht |  Der ausgebrannte BMW Z3. Foto: Schritt verlegten Kabels im Verdeck des BMW-Cabrios die Brandursache war. Ein zweiter Gutachter, ein nicht auf Brände spezialisierter Kfz-Sachver-ständiger, hat lediglich den ausgebrannten BMW besichtigt, lautete der Vorwurf von Anwalt Genthe. Der Kfz-Sachverständige untersuchte auch nur ein Vergleichsfahrzeug in der BMW-Zentrale. Mit diesem Gutachten gab sich weder der Anwalt der Familie Frank noch das Landgericht zufrieden - man beauftragte einen weiteren Sachverständigen. Der habe bei der Untersuchung des elektrischen Bordnetzes markante Kurzschlussspuren
| an der Batterieleitung im Verdeckkasten vorgefunden, da die Leitung auf dem scharfkantigen Verstärkungsblech festge-schmolzen war. Die entscheidende Passage des Gutachtens: „Die Batterieleitung konnte in diesem Bereich eine willkürliche Lage zwischen zwei geführten Punkten annehmen, da sie weder durch eine Vertiefung im Blech oder durch einen Kabelkanal gegen Vibrationen des Verdeckge-stells im Fährbetrieb geschützt wurde. "Fazit: Das Feuer musste auf einen Fehler in der Verlegung der Batterieleitung zurückgeführt werden. Weitere Möglichkeiten schloss der Gutachter aus. aaaBMW-Anwälte und Konzernsprecher Wieland Bruch wollen die neuen Erkenntnisse nicht kommentieren. |
| |  Freitag, 13. Februar 2004 | | | | Marco-David gegen BMW-Goliath Z3: Selbstentzündungsprozeß "brennt" weiter / Anwalt Genthe kritisiert Hinhalte-Taktik des Konzerns | Von Sigi Schritt WEYHE/MÜNCHEN Die Taktik von BMW in der jüngsten Beweisaufnahme vor dem Landgericht München I sei gut gewesen, zollt Dr. Marco Genthe den Münchner Kollegen Respekt. „ Sie fahren alles auf, um Zeit zu gewinnen und um ein Urteil zu vermeiden.“ Im Rechtsstreit gegen den Münchner Konzern vertritt der Weyher Anwalt eine Lahauser Familie. BMW solle nämlich die Brandschäden bezahlen, den ein Z3 im Frühjahr des Jahres 2000 nach einer nächtlichen Selbstzündung angerichtet hatte (wir berichteten). Für den Automobil-Konzern sei es ein gewaltiges Image-Problem, kann Dr. Genthe das Vorgehen von BMW in der jüngsten Beweisaufnahme vor dem Landgericht München I durchaus nachvollziehen. Dennoch: Zwei unabhängige Brandsachverständige von Landeskriminalämtern kamen zum ein und demselben Ergebnis: „Der BMW-Z3 aus Weyhe hat sich selbst entzündet.“ Andere Möglichkeiten kommen definitiv nicht mehr in Betracht. Ebenso schloß die Kriminalpolizei sowohl Manipulationen am BMW-Cabrio als auch am Carport aus. aaaIn einer akribischen Untersuchung belegten nämlich die Gutachter, daß der Kurzschluß eines nicht sachgerecht verlegten Kabels im Verdeck des BMW-Cabrios die Ursache für den Großbrand war. Eine scharfe Kante hätte den zentralen Kabelbaum angesägt, in dessen Folge ein Kurzschluß auftrat. Dr. Genthe: „Dabei können Temperaturen von bis zu 500 Grad Celsius entstehen.“ Erst brannte das Fahrzeug, dann das Carport und schließlich das Nachbarhaus seiner Mandanten. | Aufwändig: BMW präsentierte im Landgericht München I ein Modell des Z3-Hecks |  Seit fast vier Jahren steht das Z3-Wrack in Stuhr Archivfoto: Trau  Dr. Marco Genthe kämpft, wie er sagt, gegen gewiefte Anwälte des Münchner Autokonzerns Foto: Schritt
| aaaEinen „Showdown“ jedenfalls hatten der Weyher und die angereisten Mandanten in der Bewei-saufnahme nicht erwartet. Doch Anwalt Dr. Marco Genthe hat es gewundert, weshalb auf der Gegenseite der ursprüngliche Advokat große Münchner Sozietät, die unter anderem BMW seit Jahren vertritt, verlassen hätte, und nun der Seniorpartner mit 40 Jahren Gerichtserfahrung die Weyher Klage zur Chefsache erklärt habe. aaaDer Vorsitzende Richter Brychcy vereidigte vor einer Woche den Gutachter, einen der wenigen Experten in Analysen von Fahrzeug-bränden in Deutschland, nachdem dieser sein Ergebnis präsentiert hatte. „Das ist nicht üblich“, wertet Dr. Genthe. aaaBMW betreibe – nach Dr. Genthes Einschätzung – einen großen Aufwand, damit es nicht zu einem für den Konzern ungünstigen Urteil kommt. aaaIn der zweistündigen Verhandlung hätten die BWM-Anwälte zusammen mit etlichen Mitarbeitern aus der Technikabteilung dem Gericht ein Heck präsentiert, das sie aus einem Z3 herausgeschnitten hatten. „Vernebelungstaktik“, nennt | der Weyher Anwalt das Vorgehen seiner bayrischen Kollegen. aaaDas Gericht werde die Beweisaufnahme fortsetzen und den ersten Brandsach-verständigen vernehmen, sagt Dr. Genthe auf Anfrage zum Stand des Verfahrens. aaaDie Familie Frank aus Lahausen hofft indes, daß der Prozeß (Aktenzeichen des LG München I: 6 O 22424 / 00) rasch ein Ende findet. Schließlich hat die Versicherung nicht den ganzen Schaden bezahlt, den der Großbrand im März 2000 angerichtet hatte. aaaDr. Genthe berichtete, dass kürzlich der Motor eines Baggers in einer alarmgesicherten Halle Stunden später, nachdem Mitarbeiter die Halle verschlossen hatten, brannte. Solche Fahrzeugbrände, die auf Kurzschlüssen beruhen, seien gar nicht so unwahr-scheinlich, wie man glauben mag. aaaDie Pressestelle von BMW gab sich auf Anfrage dieser Zeitung erneut in der Woche kurz angebunden und zugeknöpft. Rudolf Probst, Leiter Produktkommunikation in München, wollte zu keiner Frage eine Stellungnahme abgeben |
| |  Sonnabend, 24. Oktober 2004 | | | | BMW-Brennstoff fürs Landgericht "Konzern-Gutachter": "Selbstentzündung eines Z3 ist technisch möglich" / Prozess geht weiter  Anwalt Dr. Marco Genthe vor dem Münchner Justizpalast. Er vertritt die Weyher Familie Frank und verklagt den Automobilkonzern BMW auf Schadenersatz. Foto: Klaus Haag/Münchner Merkur
| Von Sigi Schritt WEYHE/München Kann sich der BMW Z3 von selbst entzünden? Kann dieses Auto sogar Carport- und Hausbrände auslösen? "Ja, eine technische Selbstentzündung ist möglich." Das bestätigten bereits 3 Gutachter in dem Produkt-haftungsprozess der Weyher Familie Frank gegen den BMW-Konzern. Bei ihnen ging nämlich ein BMW Z3 in Flammen auf. Gestern sollte die Beweisaufnahme vor dem Landgericht München I fortgesetzt werden, doch kurzfristig wurde der Termin auf Ende Januar verschoben. Dennoch gibt es neue Fakten. Für den Automobilkonzern steht sehr viel auf dem Spiel: ein Imageschaden, eine Rückrufaktion aller 279.650 zwischen 1996 und 2001weltweit verkauften BMW Z3 Roadsters und nicht zuletzt der Schadenersatz für die Brandschäden and zwei Wohnhäusern (rund 300.000 Euro), die das Großfeuer im Jahr 2000 in Weyhe verursacht hat. Wieland Bruch, BMW-Pressesprecher, wollte sich gestern aaa | nachmittag nicht dazu äußern. aaaNach der Rekonstruktion von Dr. Marco Genthe, dem Anwalt der Familie Frank, hatte das Gestänge des Cabrio-Verdecks großen Druck auf das Plus-Kabel der Batterie ausgeübt, die sich bauartbedingt ebenfalls im Kofferaum befand. Wie auch bei anderen Z3-Autos war dieses Kabel nicht durch einen Kabelkanal oder durch eine besondere Ummantelung geschützt. Dr. Genthe zeigt Photos der Sachverständigen: An der fraglichen Stelle im Weyher BMW ist deutlich eine scharfe Kante sichtbar. Kabelreste sind wie bei einer Schweißnaht mit dem Fahrzeugblech verbunden. "Durch Drücken und Scheuerbewegungen ist hier im März 2000 der Kurzschluß entstanden, den die Sachverständigen belegen", sagt Dr. Genthe und ergänzt: "Bei einem Kurzschluß können Temperaturen bis zu 500 Grad entstehen. Das Kabel sei heiß geworden und habe schließlich das Verdeck und dann den Wagen entzündet. Das habe der Münchner Konzern allerdings stets bestritten, sagt Dr. Genthe. aaPikant: Gerade das jüngste | Gutachten von Diplom-Ingenieur Hans Rausch - von BMW selbst in Verfahren eingeführt - belegt zumindest Dr. Genthes Kausalkette, die der Weyher Anwalt als "ursächlich für das Feuer in Weyhe" ansieht. Bei Tests mit Vergleichsfahrzeugen und Brandversuchen mit der fraglichen Plus-Leitung habe Rausch herausgefunden, dass "sowohl die PVC-Isolierung als auch der Geflechtschlauch problemlos entzündet werden konnten und vollständig abbrannten". Er hat zudem - laut Gutachten - Fertigungstoleranzen entdeckt und nachgewiesen, dass der Schlauch "gegen Eindringen spitzer Gegenstände keinen Widerstand bietet". "Genau das hatten wir ja bereits seit Jahren vorgetragen", berichtet Dr. Genthe. Sowohl Brandsachverständiger Wolfgang Lang, Erster Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamtes Hessen, sowie der Gerichtsgutachter des Landgerichtes, Siegbert von Wieding aus Braunschweig, ziehen in ihren Expertisen den Schluss, dass der Brand "eindeutig im Innenraum entstanden ist". Brandstiftung hatte die Staatsanwaltschaft Verden ausgeschlossen. BMW vermutet | weiterhin eine Fremdeinwirkung als Brandursache. aaaSeit der Beweisaufnahme im Frühjahr hatte der Konzern einen Befangenheitsantrag gegen den Gerichtsgutachter gestellt. Die Ablehnung passte dem Konzern nicht, so dass sie um Überprüfung durch das Oberlandesgericht baten. Aber auch das Oberlandesgericht München, das die komplette Akte in den Händen hatte, kam zum Schluss, dass der Gerichtsgutachter - auf den sich BMW, Genthe und das Landgericht sogar geeinigt hatten - alle Fakten berücksichtigt hatte. Dr. Genthe: "BMW spielt auf Zeit." Jetzt soll sich der Gerichtsgutachter mit der Expertise seines Kollegen auseinander setzen. Deshalb wurde der Termin verschoben. aaaDieser Fall hat zumindest jetzt schon einen Sieger. Ein Stuhrer Autohaus, das 2500 Euro jährliche Parkplatz-Miete für den abgebrannten Z3 aus Weyhe einnimmt. Und ein Ende des Verfahrens ist nicht absehbar... |
| |  Sonnabend, 05. März 2005 | | | | Konsequenz des "brennenden BMW-Z3-Prozess' ": Rückrufaktion? Dr. Marco Genthe fordert Auto-Konzern zum Handeln auf | Weyhe/München • BMW sollte alle rund 277 000 in den USA hergestellten BMW Z3 in die Werkstatt rufen und ein Batteriekabel in einen festen Kanal legen- das forderte gestern Rechstanwalt Dr. Marco Genthe im Münchner Justizpalast nach der Beweisaufnahme als Konsequenz auf das laufende Gerichtsverfahren im Produkthaftungsprozess der Weyher Familie Frank gegen den BWM-Konzern (wir berichteten exklusiv). Im kommenden Monat wird das Landgericht München I eine Entscheidung treffen, hieß es gestern. aaaIn Weyhe war im Jahr 2000 der BMW der Nachbarn der Familie Frank in Flammen aufgegangen und hatte ein Großfeuer an zwei Wohnhäusern ausgelöst. aaaRechtsanwalt Dr. Genthe rechnet mit einem positiven Ausgang des Verfahrens für seine Mandanten. Dr. Genthe: "Nach der Auswertung des Gutachtens von Hans Rausch ergibt sich, dass das Fahrzeug von BMW zu verantwortende Konstruktionsmängel aufweist." Dem Gericht habe Rausch dargelegt, dass der vierte Bügel des Verdeckgestänges auf das Plus-Kabel drücken und Scheuerbewegungen erzeugen konnte, berichtete Dr. Genthe. Durch eben jene Bewegungen, so seine Kausalkette, sei |  Dr. Marco Genthe vor dem Münchner Justizpalast.aaaFoto: Haag/Münchner Merkur hinter dem Fahrersitz-am Plus-Kabel der Batterie-ein Kurzschluss entstanden, der zu hohen Temperaturen geführt hatte. Das heiße Kabel hätte schließlich zur Entzündung des Innenraums des Weyher Z3 geführt. aaaDer Sachverständige Rausch hatte Knetmasse als Plus-Kabel ausgelegt und beobachtet, dass sich die Knete verformt hätte. Außerdem, so Dr. Genthe, sei gesichert, dass sich die Druckstelle direkt über der brandursächlichen Kurzschlussstelle befunden hätte. Zudem stellte Rausch fest, dass die "PVC-Isolierung mit zwei Milimetern über den Angaben des Herstellers lag"und keinen ausreichenden Schutz
|  Hinter dem Fahrersitz dieses Z3 hatte sich die Batterie befunden. aaaaaaaaaaaaaaFoto: Schritt gegen das Eindringen spitzer Gegenstände biete und obendrein sogar brennbar ist. Rausch hielt es in seinem Gutachten für möglich, dass eine fehlerhafte Konstruktion als Brandursache in einer Wahrscheinlichkeitserwägung in Frage kommt. aaaGerichtsgutachter Siegbert von Wieding aus Braunschweig, auf den sich Dr. Genthe und BMW geeinigt hätten, und Brandsachverständiger Wolfgang Lang, Erster Kriminalhauptkommissar des LKA Hessen, erklärten vor Gericht übereinstimmend, dass der Brand im Innenraum des BMW entstanden sei. BMW-Konzernsprecher Andreas Sauer war gestern zu einer Stellungnahme nicht bereit.
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| |  Sonnabend, 16. April 2005 | | | | Der Kampf David gegen Goliath | WEYHE/MÜNCHEN (sie) • Kann sich ein BMW-Z3-Besitzer wirklich sicher sein, dass sein Auto in der (Tief-)Garage nicht von selbst in Flammen aufgeht? Nein, denn eine technische Selbstentzündung durch einen Kurzschluß sei – konstruktionsbedingt – möglich, bestätigten immerhin ein Gutacht er und zwei Brand-Experten in einem Produkthaftungsprozeß vor dem Landgericht München I, der gestern mit einem Grundurteil gegen BMW ein vorläufiges Ende hat. BMW hatte im Verfahren allerdings die Schadensposten moniert, so dass ein Endurteil und die Höhe des Schadensersatzes noch nicht verkündet werden konnten. • Anwalt kämpfte fünf Jahre lang "Jeder BMW-Z3-Fahrer sollte bei allen Inspektionen besonders das Plus-Kabel der Batterie überprüfen lassen", rät Dr. Marco | Genthe. Der Anwalt aus Weyhe (Kreis Diepholz) sagt, dass Z3-Cabrio-Selbstentzündungen nicht ausgeschlossen seien. Und von diesen Fahrzeugen hatte BMW weltweit immerhin 279.650 Autos verkauft. Zu einer möglichen Rückrufaktion wollte sich BMW gestern nicht äußern. aaaFast fünf Jahre lang kämpfte Anwalt Dr. Marco Genthe für die Weyher Familie Frank gegen den BMW-Konzern und bot jede Menge Zündstoff fürs Landgericht. Rückblick: Der Z3 Roadster 1,8 hatte in Weyhe ein Großfeuer verursacht. Neben dem Haus des Z3-Eigentümers wurde auch das Nachbarhaus der Familie Frank beschädigt - es entstanden Brand- und Wasserschäden in Höhe von 75.000 Euro. Damlas hatte die Versicherung nicht alle Schäden abgedeckt, und so forderte Dr. Genthe von BMW Regress. aaaWie ist es zum Feuer gekommen? Nach der Rekonstruktion von Dr. Genthe "hatte das Gestänge des Cabrio-Verdecks großen Druck auf das Plus-Kabel ausgeübt, das sich hinterm Fahrersitz direkt neben der | • Ein Kurzschluss löste Brand aus Batterie befindet". Dr. Genthe: "Wie bei anderen Z3-Cabrios gibt es für dieses Kabel weder einen Kanal noch eine spezielle Ummantelung." Der Anwalt legt Fotos der Sachverständigen vor, die zeigen, dass die Kabelreste wie bei einer Schweißnaht mit dem Fahrzeugblech verbunden sind. Bei einem derartigen Kurzschluss können Temperaturen von mehreren hundert Grad entstehen. Das beschädigte Kabel sei heiß geworden und habe Verdeck und Wagen entzündet., so die Kausalkette des Anwalts. Sowohl der Brandsachverständige als auch der Gerichtsgutachter des Landgerichtes kamen in ihren Gutachten zum Ergebnis, dass das Feuer "eindeutig im Fahrzeuginneren entstanden ist". Dr. Genthe kritisiert die Hinhalte-Taktik des Autokonzerns. Der Weyher Jurist rechnet damit, dass "BMW in die Berufung geht und auch jeden Schadensersatzposten moniert". |
| |  Montag, 18 April 2005 | | | | Weyher Familie siegt gegen BMW Autobauer zu Schadenersatz verurteilt | WEYHE•MÜNCHEN (JR). Eine Familie aus Weyhe-Lahausen hat ihren grundsätzlichen Schadenersatzanspruch gegen den Autohersteller BMW von der sechsten Zivilkammer des Landgerichts München I bestätigt bekommen. Im März des Jahres 2000 war der in einem Carport abgestellte Sportwagen vom Typ Z3 in Brand geraten. Dadurch entstand an den Wohnhäusern der Autobesitzer und eines Nachbarn Schaden von mehreren 100.000 Euro. aaaMit dem Grundurteil, bestätigte gestern der Anwalt der Kläger, Marco Genthe aus Weyhe, sei das Gericht der Auffassung der Gutachter gefolgt: Das Fahrzeug habe sich auf Grund eines Kurzschlusses, der auf einem Konstruktionsfehler beruht habe, selbst entzündet. Ursache des Feuers soll demnach ein durchgescheuertes Kabel gewesen sein. Zu diesem Schluß, so Genthe, sei seinerzeit bereits ein unmittelbar nach dem Brand hinzu gezogener Experte des Landeskriminalamtes Hessen gekommen. Die Höhe des Schadenersatzes erwartet Genthe mit dem abschließenden Urteil. Er geht davon aus, dass der Auto-Konzern zunächst das Grundurteil anfechten und in Berufung gehen werde. |
| |  Montag,18. April 2005 | | | | Cabrio zündet Haus an – BMW soll zahlen Gutachter sehen Kurzschluß durch Konstruktionsfehler. Familie gewinnt langen Prozeß | Ein BMW-Cabrio hat einen Großbrand ausgelöst. Jetzt soll BMW zahlen. WEYHE. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit um ein brennendes Auto hat eine Familie aus Weyhe (Kreis Diepholz) einen Schadenersatzprozeß gegen BMW gewonnen. Das Sportwagen-Cabrio ihrer Nachbarn hatte im Jahr 2000 eine Großbrand in Weyhe ausgelöst. AAADas Landgericht München habe BMW verurteilt, den entstandenen Schaden der Kläger zuersetzen, erklärte am | Wochenende deren Anwalt Marco Genthe aus Weyhe. Der Autobauer wollte sich nicht zu dem Verfahren äußern. AAADas parkende Cabrio war in einem Carport in Brand geraten. Die Flammen hatten auf zwei Wohnhäuser übergegriffen. Der Schaden ging in die Hunderttausende. AAADie Nachbarn der Fahrzeug-Eigentümer zogen vor Gericht. Sie wollten 25.000 Euro Schadenersatz. Ihre Garage wurde bei dem Brand zerstört, ein Teil ihrer Wohnhauses | beschädigt. AAAGutachter im Prozeß warfen dem Münchner Autobauer einen Konstruktionsfehler beim zentralen Batteriekabel des Cabrios vor. Das scheuernde Kabel habe einen Kurzschluß ausgelöst, durch den sich der Sportwagen entzündet habe. AAADie sechste Zivilkammer des Landgerichts München I hatte mit ihrem Urteil gegen den Automobilkonzern die Höhe des Schadenersatzes noch nicht festgelegt. Auch die Begründung des Urteils lag den Prozeß- | beteiligten am Wochenende noch nicht vor. Das Gericht selbst machte deshalb keine Angaben dazu. AAADer Rechtsanwalt der Kläger meinte, aus seiner Sicht würden jetzt auch die Gebäudeversicherungen Geld von BMW zurückfordern. Er rechne allerdings damit, dass BMW das Urteil anfechten und in Berufung gehen werde, so Marco Genthe. dpa |
| |  06 Dezember 2005 | | | | Oberlandesgericht schmettert Berufung ab Nach Landesgerichtsprozess verliert BMW AG abermals / Dr. Marco Genthe: „Streit geht leider weiter“ | Von Sigi Schritt Weyhe/München Das Oberlandesgericht München hat es der BMW AG nun ins Stammbuch geschrieben: Ein Weyher Z3 Roadster hat im Jahr 2000 durch eine Selbstentzündung ein Großfeuer in Weyhe verursacht. Nachdem die Weyher Familie Frank einen jahrelangen Rechtsstreit im Pro-dukthaftungsprozess vor dem Landgericht München I im  Dr. Marco Genthe zeigt Fotos vom abgebrannten BMW. April gewonnen hatte (wir berichteteten), kündigte BMW vor rund einem halben Jahr die Berufung an. Die Weyher Familie Frank verlangt Scha-denersatzin Höhe von 75.000 Euro für die Brand- und Wasserschäden, die die Versicherung nicht beglichen hat. | Das Oberlandesgericht wies diese Berufung nun zurück mit der folge, dass die Münchner Autobauer die Kosten dieses neuen Rechtsstreits tragen müssen. Der Senta habe bereits in einem Hinweis-beschluss angeführt, dass sie keine Anzeichen hätten, dass das Landgericht München I Fehler bei den „entscheidungerheblichen Feststellungen“ getroffen habe. Im Klartext: Weder liegt ein Verfahrensfehler vor noch hat das Landgericht im ersten Prozess Tatsachen unvollständig oder unrichtig festgestellt. „Der Senat vermag trotz der zum wiederholten Male vorgetragenen Begündung der Beklagten (der BMW AG, Anm. d. Red.) einen Fehler des Erstgerichts nicht zu erkennen“, heißt es im Beschluss weiter. Auch das Berufungsgericht bekräftigt die Beweisführung und Wertung des Landgerichts, wonach zwei Brandexperten nach der Rekonstruktion festgestellt hatten, dass das Gestänge des Cabrio-Verdecks großen Druck auf das Plus-Kabel – der Hauptstromleitung des Autos – ausgeübt hatte. Dr. Genthe: „Wie bei anderen Z3 Cabrios gibt es |  Ein beschädigtes Kabel hat die Selbstentzündung dieses ehemaligen BMW Z3-Cabrios ausgelöst. weder einen schützenden Kabel-Kanal noch eine spezielle Ummantelung.“ Der Weyher Anwalt zeigte Fotos. Auf den Bildern sind Kabelreste zu sehen, die wie bei einer Schweißnaht mit dem Fahrzeugblech verbunden sind. Bei diesem Kurzschluss seien Temperaturen von mehreren hundert Grad ent-standen, erklärte Dr. Genthe. Das Oberlandesgericht München folgte den Ausführungen sowohl des Brandsachverständigen als auch des Gerichtsgutachters des Landgerichts München: Das beschädigte Kabel sei heiß geworden und habe Verdeck und Wagen im Carport entzündet – so die Kausalkette. | Dr. Genthe: „Die Brandgefahr bei Z3-Autos besteht weiterhin. Eine falsch abgestellte Getränkekiste könnte im Kofferraum das Plus-Kabel beschädigen und ursäch-lich für ein Feuer sein.“ Die Fakten wertet BMW-Pressesprecher Alfred Broede ganz anders. „Es gibt keine Konstruktions-mängel“, sagt er nüchtern. Außerdem gäbe es keine vergleichbaren Fälle. Folglich müsse BMW kein Geld ausgeben um eine Rückrufaktion zu starten. Dr. Genthe sagte, dass BMW von der Familie nun Nachweise über jede verwendete Schraube und jeden Handschlag der Werkstatt fordert. „Der Streit geht leider weiter“, bedauerte der Weyher Anwalt. | |
| |  05 Januar 2006 | | | | Der Z3 ist brandgefährlich BMW OLG-Urteil | Für BMW-Fans ist der Z3 noch immer ein ganz heißer Typ. Daß sich der 2002  Eheleute Frank: Rechtsstreit gegen BMW nach jahrelangen Kampf gewonnen
| vom Z4 abgelöste Roadster unter umständen selbst entzünden kann, dürfte weniger bekannt sein.Doch zu eben diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht (OLG) München in einer kürzlich getroffenen Entscheidung (Az. 17 U 3143/05). In dem Beschluß weisen die Richter die Berufung von BMW gegen ein Urteil des Landgerichts München zurück und setzen damit den Schlußpunkt unter ein Produkthaftungsverfahren, das sich über fast sechs Jahre hinzog. Auslöser war ein Feuer am 3. März 2000 in Weyhe bei Bremen, bei dem zwei Wohnhäuser verwüstet und Menschen nur durch Glück nicht verletzt wurden. Gesamtschaden: mehr als 300 000 Euro. Die Versicherungen zahlten, doch die Familie Frank blieb auf ei-nem Restschaden von rund 25 000 Euro sitzen. |  Abgefackelter Z3: BMW veränderte die Kabelführung während der Bauzeit grundlegend Die Franks reichten Klage gegen BMW ein, denn laut Sachverständigen-gutachten entstand der Brand durch einen technischen Defekt an einem im Carport geparkten Z3: Ein Batteriekabel hatte sich offenbar an einer scharfen Stelle im Verdeckkasten durchgescheuert und einen Kurzschluß verursacht. Zwar sind vom Z3 keine weiteren Fälle dieser Art bekannt, doch für Kläger-Anwalt Dr. Marco Genthe hat das OLG-Urteil Signalwirkung: „Es zeigt, daß das Produkthaftungsgesetz eben auch im Einzelfall greift.“ | |
| |  Mittwoch, 15 März 2006 | | | | BMW-AG in die Knie gezwungen Autokonzern zahlt Brandschäden | Von Sigi Schritt Weyhe/München Einen jahrelangen Rechtsstreit mit dem Autokonzern BMW hat Dr. Marco Genthe für die Familie Frank aus Weyhe durch die Instanzen gefochten – und gewonnen. Es ist mittlerweile amtlich, dass ein ehemaliges BMW-Prestige-Auto, ein Z3, sich in Weyhe von selbst entzündet und ein Großfeuer ausgelöst hatte. Nach dem Urteil des Landgerichts München hatte BMW jede Schadensposition moniert. Nun will man 95 Prozent des Schadens zahlen. „BMW ist die ganze Sache wohl zu peinlich“, vermutet Dr. Marco Genthe – nach Urteilen des Landgerichtes München I und des Oberlandesgerichtes München sowie dem Medienecho. Die Berichterstattung in der Kreiszeitung hatte nämlich mehrmals eine deutschlandweite Berichterstattung ausgelöst – mehrere TV-Sender haben ihre Zuschauer über die Weyher Selbstentzündung eines Z3 informiert, blickt Dr. Marco Genthe zurück. Autozeitschriften, Nachrichtenagenturen und Radio-Sender hatten ebenfalls den Weyher Z3-Konstruktionsmangel erklärt. Der Konzern habe auf Zeit gespielt, resümiert Dr. Marco Genthe. Nachdem vor fast sechs Jahren das „James-Bond“-Auto, |  Der Verdeck-Rahmen dieses Fahrzeuges drückte auf das Plus-Batteriekabel und ritzte es an. Der Kurzschluss verursachte eine Selbstzündung. Mehr als 16.000 Euro hat eine Versicherung für die Aufbewahrung des „Schrotthaufens“ in Brinkum ausgegeben. Foto: Schritt
| der Carport und schliesslich das Haus der Familie Frank gebrannt hatte, hatte ein Gutachter eine Selbstentzündung entdeckt. BMW habe dies immer wieder bestritten, um eine Rückrufaktion zu verhindern, mutmaßt Dr. Genthe. Fakt ist, dass das Verdeck des Cabrios das Haupt-Plus-Kabel eingeritzt hatte. Schließlich führte ein Kurzschluss zur Selbstentzündung. „Wir hätten uns durchbeißen müssen“, ist sich Dr. Genthe hinsichtlich der Schadenshöhe sicher. Denn wer hat in einem Privathaushalt eine Inventurliste, was in der Wohnung oder in der Garage lagert? Außerdem ist dann nur der Zeitwert anzusetzen, mit diesen Summen sind aber die Gegenstände nicht wiederbeschaffbar, gibt der Jurist zu bedenken. Mehrere Vergleichsangebote habe er zurückgewiesen. Das aktuelle habe er angenommen. Dr. Marco Genthe: „BMW zahlt alle Gerichts-, Anwalts- und Reisekosten sowie die Honorare von vier Gutachtern.“ Auf mehrere Nachfrage meldete sich gestern BMW-Pressesprecher Alfred Bröde. Der Weyher Fall sei nur ein Einzelfall, hieß es. „Wir sehen keinen Handlungsbedarf, weil es keinen Konstruktionsfehler gibt“, betonte Bröde. Erst wenn ein weiterer Z3 brenne, gebe es eine Rückrufaktion, erklärte er die BMW-Strategie. |
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