NORDKREIS. Der Diepholzer Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) soll es bewusst zugelassen haben, dass unter anderem Aushilfen in den Rettungswachen Leeste, Bassum, Diepholz und Sulingen, die Arbeitslosengeld bezogen hatten, die Sozialkassen durch Betrug schädigen. Eine von ihnen stand gestern vor dem Amtsgericht Syke: Eine 28-jährige Krankenschwester und Sozialmanagement-Studentin, die 2003 zweieinhalb Monate als Rettungssanitäterin auf der Bassumer Wache gearbeitet hatte. Sie widersprach einem Strafbefehl, gab aber dennoch zu, mehr Geld kassiert zu haben als sie gesetzlich hätte verdienen dürfen. Ihre Angaben bei den Sozialkassen stimmten nicht mit Stundenplänen der Rettungswache und den DRK-Abrechnungen überein. Ermittler des Hauptzollamtes Osnabrück, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, hatten 2005 zeitgleich die Rettungswachen in Leeste, Bassum, Syke und Sulingen sowie alle DRK-Geschäftsstellen durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Bei dem Abgleich der Daten waren Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Weitere Prozesse werden folgen, kündigte das Syker Gericht an. Arbeitslosengeld-I-Empfänger dürfen nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten, sonst müssen sie die erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Doch dieser gesetzlichen Forderung nachzukommen sei unmöglich, denn eine Bereitschaft auf einer Wache dauere bereits 24 Stunden, erklärte die Angeklagte. Sie selbst habe zwei bis drei Tage in der Woche gearbeitet, erinnerte sich die Frau, die jetzt in Oyten wohnt. Die ehemalige Aushilfe sagte aus, dass alle Arbeitslosengeld-Empfänger nur 15 Stunden quittierten. | Der Rest der Stunden sei auf andere Monate verteilt worden. Ein leitender DRK-Angestellter habe ihr einen fertig ausgefüllten Abrechnungszettel vorgelegt. "Den musste ich nur noch unterschreiben", berichtete die Krankenschwester. Der leitende DRK-Angestellte habe ihr gesagt, dass dieses Vorgehen mit der DRK-Verwaltung abgesprochen gewesen sei. "Das ist Anstiftung zum Betrug", wertete Rechtsanwalt Dr. Marco Genthe aus Weyhe. Das DRK als Arbeitgeber habe beim Betrug "massiv mitgewirkt" und dies sei "strafmildernd zu werten". Außerdem sagte der Weyher Anwalt dem Gericht, dass seine Mandantin mit der finanziellen Belastung und der damit verbundenen Kreditaufnahme schon genug gestraft sein würde. Immerhin müsse sie jetzt knapp 3000 Euro an die Sozialkassen bezahlen. Außerdem habe sie - wie andere Aushilfen auch - als ausgebildete Krankenschwester damals "für die Menschenrettung nur vier Euro als Stundenlohn" bekommen. "Vier Euro für eine wahnsinnig verantwortungsvolle Tätigkeit, davon kann doch keiner leben", meinte der Richter Mathias Wawrzinek und wunderte sich. Das Gericht wertete am Ende das umfangreiche Geständnis als strafmildernd an, so wurde aus der Strafbefehlssumme in Höhe von 1750 Euro lediglich eine "Verwarnung mit Geldvorbehalt". Außerdem erhielt die 28-Jährige eine Bewährungsauflage von einem Jahr und sechs Monaten. Außerdem sicherte der Richter ihr zu, dass dieser Fall nicht in einem Führungszeugnis zu sehen ist, das sie einem Arbeitgeber vorlegen muss. |