Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsgerichtlichen Prozessen. Auch hier gilt, dass eine einvernehmliche Lösung, z. B. eine Abfindungsregelung, oft dem Interesse der Beteiligten am nächsten kommt. Doch im Falle einer streitigen Verhandlung werden wir Ihre Vorstellungen mit Nachdruck verfolgen.
Zu unseren arbeitsrechtlichen Tätigkeiten gehören insbesondere folgende Bereiche:
Kündigungen und Kündigungsschutz
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Lohn- und Gehaltsforderungen
Abmahnungen
Stellenabbau
Sozialpläne
Tarifverträge
Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
Betriebsvereinbarungen
Zeugnisse
Wettbewerbsverbote
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Dr. Genthe & Dr. Hornauer, Susanne Hornauer
|
info@genthe-hornauer.de